Für Pflegeeinrichtungen & Soziale Träger

Pflegehilfskräfte & Pflegefachkräfte aus dem Ausland einstellen.

Eine unbesetzte Pflegestelle kostet oft 40.000–60.000 € pro Jahr durch Zeitarbeit. Wir vermitteln motivierte Fachkräfte – ethisch, transparent und nach dem WHO-Verhaltenskodex.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Auf einen Blick

  • Pflegehilfskräfte: eigener, einfacherer Aufenthaltstitel
  • Ethische Rekrutierung nach WHO-Kodex
  • Keine Kosten für Bewerber – nur Sie zahlen
  • Einmalige Pauschale, kein Abo

Zwei Wege, ein klarer Unterschied

Pflege ist gesetzlich anders geregelt als andere Branchen – wir erklären transparent, welcher Weg für welche Position gilt.

Einfacherer Weg

Pflegehilfskräfte

  • Eigener, neu geschaffener Aufenthaltstitel
  • Keine formale Anerkennung der Ausbildung nötig
  • Unterstützung bei Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft
  • Schnellerer, planbarer Prozess
Reglementierter Beruf

Pflegefachkräfte

  • Formale Anerkennung der Qualifikation erforderlich
  • Anerkennungspartnerschaft: Einreise vor Verfahrensabschluss möglich
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren verkürzt die Dauer erheblich
  • Längerer Prozess, aber strukturiert begleitbar

Warum der lokale Markt nicht mehr reicht

Hohe Kosten durch unbesetzte Stellen

Eine unbesetzte Pflegestelle kostet durch Zeitarbeit oder Leistungsreduzierung oft 40.000 bis 60.000 € pro Jahr.

🌍

Internationale Rekrutierung als Bundesstrategie

Die Bundesregierung setzt seit Jahren strukturell auf internationale Pflegekräfte, um die Versorgungssicherheit zu stabilisieren.

🔁

Loyalität und Planbarkeit

Internationale Fachkräfte zeigen häufig hohe Arbeitgeberloyalität und ermöglichen langfristige Personalplanung.

40.000–60.000 €

jährliche Kosten einer unbesetzten Pflegestelle durch Zeitarbeit – ein starkes Argument für strukturierte internationale Rekrutierung.

Quelle: Branchenschätzung auf Basis durchschnittlicher Zeitarbeitskosten in der Pflege (Personaldienstleistungsbranche)

Ethische Rekrutierung ist in der Pflege keine Option, sondern Pflicht

Gerade im Gesundheitswesen hat die Art der Rekrutierung direkte Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in den Herkunftsländern.

WHO-Verhaltenskodex

Anwerbeverbot für 55 Länder mit kritischem Personalmangel

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Länder identifiziert, in denen ein kritischer Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal herrscht. Für diese 55 Länder gilt nach §38 BeschV ein gesetzliches Anwerbeverbot.

Wir halten uns strikt an diese Vorgaben. Eine Vermittlung aus diesen Ländern findet bei uns grundsätzlich nicht statt – das ist Teil unseres ILO Employer Pays Principle und unseres ethischen Selbstverständnisses.

Quelle: WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel; §38 BeschV

So läuft die Vermittlung konkret ab

Speziell für Pflege-Positionen – von der Anfrage bis zum ersten Arbeitstag.

01

Bedarfsanalyse

Pflegehilfskraft oder Pflegefachkraft, wie viele Stellen, welcher Bereich – wir klären den genauen Bedarf in einem kurzen Gespräch.

02

Realistische Einschätzung

Wir erklären transparent, welcher rechtliche Weg und welche Zeitschiene realistisch sind.

03

Kandidatensuche & Vorqualifizierung

Wir prüfen Qualifikation, Erfahrung und Sprachstand jedes Kandidaten – unter strikter Einhaltung des WHO-Kodex.

04

Anerkennung, Visa & Anreise

Wir koordinieren Anerkennungsverfahren, Visumantrag und die Anreise nach Deutschland.

05

Onboarding & Nachbetreuung

Wir begleiten den Start in der Einrichtung und bleiben für beide Seiten ansprechbar.

Was Arbeitgeber uns am häufigsten fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfskraft und Pflegefachkraft?

Pflegefachkraft ist ein reglementierter Beruf und erfordert eine formale Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Pflegehilfskräfte benötigen diese Anerkennung nicht und haben einen eigenen, einfacheren Aufenthaltstitel.

Aus welchen Ländern darf nicht aktiv angeworben werden?

Gemäß WHO-Verhaltenskodex und §38 BeschV gilt für 55 Länder mit kritischem Personalmangel im Gesundheitswesen ein Anwerbeverbot. Wir halten uns strikt an diese ethischen Vorgaben.

Was kostet die Vermittlung?

Eine einmalige Pauschale, die sich an etwa ein bis zwei Monatsgehältern der Position orientiert. Für Bewerber entstehen niemals Kosten.

Wie lange dauert die Anerkennung einer Pflegefachkraft?

Über das beschleunigte Fachkräfteverfahren in der Regel 3–4 Monate statt 6–12 Monate im regulären Verfahren – plus Anreisezeit.

Kann die Pflegekraft schon während der Anerkennung arbeiten?

Ja, über die Anerkennungspartnerschaft – sie arbeitet während des laufenden Verfahrens bereits als Pflegehilfskraft unter Anleitung.

Lassen Sie uns über Ihren Bedarf sprechen.

20 Minuten, kostenlos, unverbindlich. Wir klären gemeinsam, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Kostenloses Erstgespräch anfragen